Naturschutz · Lesezeit ca. 5 Min · Serie Wohngeschichte

Stadtnatur: Fledermäuse, Mauersegler und die Artenvielfalt im Wohnquartier

Warum Wohnsiedlungen Lebensraum für Fledermäuse und Vögel sind und was das für die Sanierung bedeutet.

Dieser Artikel ist Teil der Reihe Wohngeschichte, in der Häuserhelden Themen aus der Geschichte des genossenschaftlichen Wohnungsbaus aufbereitet. Grundlage ist das Jubiläumsbuch „100 Jahre Baugenossenschaft Neu Heidelberg eG" (Heidelberg, 2018). Es geht um Heidelberg, nicht um Düsseldorf oder das Bergische Land, unser eigenes Tätigkeitsgebiet.

Als die Stadt Heidelberg das Bauvorhaben Möwenweg im Stadtteil Pfaffengrund genehmigte, ließ das Amt für Umweltschutz erst eine artenschutzrechtliche Untersuchung durchführen. Das Ergebnis: Im Quartier leben nicht nur rund 7.500 Menschen, sondern auch Fledermäuse und gebäudebrütende Vogelarten. Ein Fall, der zeigt, wie eng Wohnbestand und Stadtnatur miteinander verbunden sind, auch wenn man es im Alltag kaum bemerkt.

Warum Wohnsiedlungen zum Lebensraum werden

Ältere Wohngebäude bieten genau das, was manche Tierarten zum Überleben brauchen: Dachböden, Mauerspalten, Rollladenkästen und Nischen unter Dachziegeln. Die Untersuchung im Pfaffengrund stellte fest, dass dort die jagende Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) sowie der Große und der Kleine Abendsegler (Nyctalus noctula und Nyctalus leisleri) heimisch sind. Hinzu kommen Haussperling und Mauersegler, zwei Vogelarten, die sich auf Gebäude als Brutplatz spezialisiert haben und in freier Natur kaum noch geeignete Alternativen finden.

Diese Tiere sind an die Bausubstanz gewöhnt, in der sie leben. Fällt ein Gebäude weg oder wird es grundlegend saniert, verschwinden auch ihre Nist- und Quartiersmöglichkeiten. Anders als bei frei lebenden Arten lässt sich ein Haussperling nicht einfach in ein anderes Viertel umsiedeln. Er ist auf Gebäude in seiner gewohnten Umgebung angewiesen.

Welche Maßnahmen tatsächlich greifen

Im Fall Möwenweg verpflichtete das Umweltamt die Baugenossenschaft Neu Heidelberg im Rahmen der Baugenehmigung dazu, elf Fledermauskästen fachgerecht in drei bis vier Metern Höhe anzubringen und dauerhaft zu erhalten. Zusätzlich wurden 27 unterschiedlich dimensionierte und ausgestattete Nistkästen für die betroffenen Vogelarten als Ersatz für das wegfallende Bruthabitat gefordert.

Die genaue Bauweise und Platzierung solcher Kästen folgt den Ansprüchen der jeweiligen Art. Fledermäuse brauchen enge, dunkle Hohlräume mit rauer Oberfläche zum Festhalten, Mauersegler dagegen flache Nistkästen mit kleinem Einflugloch, die hoch an der Fassade sitzen. Sperlinge nutzen wiederum offenere Nisthilfen, oft in kleinen Gruppen nebeneinander. Die Unterschiede erklären, warum im Pfaffengrund gleich mehrere verschiedene Kastentypen zum Einsatz kamen statt einer einheitlichen Lösung.

Warum das bei Sanierung und Modernisierung relevant ist

Sobald an einem Gebäude mit vorhandenem Tierbestand gebaut wird, sei es durch Abriss, Fassadendämmung oder Dachsanierung, greift der gesetzliche Artenschutz. Wird nachgewiesen, dass geschützte Arten betroffen sind, kann die Genehmigung an Auflagen wie Ersatzquartiere gebunden werden. Das bedeutet praktisch: Vor Baubeginn steht häufig eine Bestandsaufnahme, und nach Abschluss der Arbeiten müssen die Ersatzmaßnahmen dauerhaft bestehen bleiben, nicht nur für eine Übergangszeit.

Für Eigentümer und Bauträger heißt das, Artenschutz frühzeitig in die Planung einzubeziehen statt ihn als nachträgliches Problem zu behandeln. Im geschilderten Fall wurde diese Verpflichtung nicht als Hürde verstanden, sondern als Teil der Verantwortung gegenüber dem Quartier, in dem Menschen und Tiere seit Jahrzehnten nebeneinander leben. Das Beispiel zeigt, dass Modernisierung und der Erhalt von Stadtnatur sich nicht ausschließen, wenn die Maßnahmen von Anfang an mitgedacht werden.

Quelle: Martin Kunzler, „100 Jahre Baugenossenschaft Neu Heidelberg eG", herausgegeben von der Baugenossenschaft Neu Heidelberg eG anlässlich ihres 100. Jubiläums, Heidelberg 2018. Weitere Artikel der Reihe: Übersicht Wohngeschichte.
Bildnachweis: Foto von Fiver, der Hellseher, Lizenz CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons.

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