Dieser Artikel ist Teil der Reihe Wohngeschichte, in der Häuserhelden Themen aus der Geschichte des genossenschaftlichen Wohnungsbaus aufbereitet. Grundlage ist das Jubiläumsbuch „100 Jahre Baugenossenschaft Neu Heidelberg eG" (Heidelberg, 2018). Es geht um Heidelberg, nicht um Düsseldorf oder das Bergische Land, unser eigenes Tätigkeitsgebiet.
Eine Rampe am Hauseingang macht eine Wohnung noch nicht barrierefrei. Barrierefreiheit betrifft den ganzen Weg von der Straße bis in die eigene Wohnung: breite Türen, Aufzüge, Haltestellen in der Nähe, verständliche Formulare, akustische Signale an Ampeln. Die Aktion Mensch fordert, dass Gebäude, Plätze und Dienstleistungen so gestaltet sind, dass sie ohne fremde Hilfe zugänglich sind. Wie ambitioniert dieses Ziel ist und wie eine Genossenschaft im Bestand damit umgeht, zeigt das Beispiel der Baugenossenschaft Neu Heidelberg in Heidelberg.
Barrierefrei ist ein Ideal, barrierearm die Realität
Der Begriff Barrierefreiheit klingt nach einem klaren Zustand: entweder eine Barriere ist weg, oder sie ist es nicht. In der Praxis ist er eher ein Kompass als ein erreichbares Endziel. Lifte, abgesenkte Bordsteine, breite Türöffnungen, akustische Ampelsignale, verständliche Amtssprache, Gebärdendolmetscher, ungehinderter Zugang zu Bildung: Jeder einzelne Punkt lässt sich umsetzen, aber die vollständige Summe aller Punkte wird nie ganz erreicht.
Deshalb ist der treffendere Begriff Barrierearmut. Er beschreibt ein relatives Ziel, dem man sich annähert, ohne es je für abgeschlossen erklären zu können. Wer sich schon einmal zufrieden zurücklehnt und „Ziel erreicht" verkündet, hat den Gedanken hinter Barrierefreiheit eigentlich verfehlt. Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Anspruch an jede Planung, nicht ein Haken auf einer Liste.
Im Wohnungsbau wird das Ideal konkret
Bezogen auf Wohnungen lässt sich Barrierearmut klarer fassen als im großen gesellschaftlichen Rahmen. Es geht um Aufzüge, Rampen, bauliche Grundrisse, die Lage bestimmter Anschlüsse, und zunehmend auch um Smart-Home-Elemente wie elektrische Rollladenbedienung. Dazu kommen Energiestandards sowie die Verkehrsanbindung und das direkte Wohnumfeld, denn Barrierearmut hört nicht an der eigenen Wohnungstür auf.
Eine Genossenschaft wie Neu Heidelberg behält diese Qualität bei jedem Neubau im Blick, muss sie aber auch bei Umbauten im Bestand mitdenken, und das unter deutlich engeren Bedingungen. Bestehende Grundrisse, tragende Wände oder ein geltender Bebauungsplan setzen Grenzen, die ein Neubau nicht hat. Gerade im Bestand zeigt sich, ob Barrierearmut ernst gemeint ist oder nur ein Lippenbekenntnis bleibt.
Ein Praxisbeispiel: Generationenübergreifendes Wohnen
Ein Beispiel dafür sind die „Wohn- und Lebenswelten Im Kranichgarten" auf einem ehemaligen Klinikgelände am Rand des Heidelberger Stadtteils Pfaffengrund. Die Anlage ist 2012 gemeinsam mit zwei weiteren genossenschaftlichen Partnern entstanden: insgesamt 147 Wohnungen, davon 28 von Neu Heidelberg, eine Tiefgarage mit rund 200 Stellplätzen, eine Kindertagesstätte und ein Pflegeheim für 84 Bewohner.
Dieses Nebeneinander ist der eigentliche Punkt: Es entstehen Angebote für unterschiedliche Generationen und Lebenssituationen an einem Ort, mit kurzen Wegen zwischen ihnen. Zu den üblichen barrierearmen Standardelementen kommen hier zum Beispiel Aufzugsverbindungen direkt vom Parkhaus auf die Wohnetage, Fußbodenheizung und Haussprechanlagen mit Videoüberwachung. Solche Details helfen nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern auch älteren Bewohnern oder Familien mit Kinderwagen.
Warum Bestand schwieriger ist als Neubau
Barrierearmut im Neubau zu planen, ist vergleichsweise einfach: Grundriss, Aufzug und Türbreiten lassen sich von Anfang an richtig dimensionieren. Schwieriger wird es im Bestand, wo nachträglicher Aufzugseinbau, engere Flure oder denkmalgeschützte Bauteile echte Hürden sind. Genossenschaften, die seit Jahrzehnten eigenen Wohnungsbestand verwalten, stehen genau vor dieser Aufgabe: nicht nur neu bauen, sondern vorhandene Gebäude Schritt für Schritt zugänglicher machen, im Rahmen dessen, was technisch und rechtlich möglich ist.
Das zeigt, dass Barrierearmut keine einmalige Baumaßnahme ist, sondern eine dauerhafte Aufgabe für jeden, der Wohnraum plant oder verwaltet. Wer das von Anfang an mitdenkt, erspart sich spätere teure Nachrüstungen und macht Wohnraum für mehr Menschen über einen längeren Zeitraum nutzbar.
Bildnachweis: Foto von Coyau, Lizenz CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons.