Der Notartermin fühlt sich für viele Käufer wie der Abschluss des Kaufs an. Tatsächlich beginnt danach ein behördlicher Ablauf, an dessen Ende erst die Eintragung ins Grundbuch steht. Das Finanzamt spielt dabei eine Schlüsselrolle, die oft unterschätzt wird.
Der Notar meldet den Kauf automatisch
Sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet ist, informiert der Notar von sich aus das zuständige Finanzamt über den Kauf. Käufer müssen die Grunderwerbsteuer also nicht selbst anmelden oder aktiv beim Finanzamt vorstellig werden. Dieser Schritt läuft im Hintergrund.
Details zum gesamten Notartermin und was dort besprochen wird, finden Sie im Artikel Der Notartermin beim Immobilienverkauf, Erklärungen zum Kaufvertrag selbst im Artikel Den Immobilienkaufvertrag verstehen.
Der Grunderwerbsteuerbescheid
Auf Grundlage der Meldung durch den Notar setzt das Finanzamt die Grunderwerbsteuer fest und schickt dem Käufer den Grunderwerbsteuerbescheid zu. In Nordrhein-Westfalen beträgt der Satz 5 % des Kaufpreises. Wie sich das konkret auf Ihr Gesamtbudget beim Kauf auswirkt und welche weiteren Nebenkosten dazukommen, rechnen wir im Artikel Kaufnebenkosten berechnen im Detail durch.
Im Bescheid steht auch die Zahlungsfrist. Diese Frist sollten Sie ernst nehmen, denn der nächste Schritt im Ablauf hängt direkt von der vollständigen Zahlung ab.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung: der entscheidende Schritt
Das ist der Punkt im Ablauf, der am häufigsten unterschätzt wird. Erst wenn die Grunderwerbsteuer vollständig bezahlt ist, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese Bescheinigung bestätigt, dass gegen die Eintragung des neuen Eigentümers aus steuerlicher Sicht keine Einwände bestehen.
Ohne diese Bescheinigung passiert im Grundbuch nichts. Das Grundbuchamt trägt den neuen Eigentümer erst dann ein, wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt. Wer also mit der Zahlung der Grunderwerbsteuer zögert, verzögert damit automatisch auch die eigene Eintragung als Eigentümer, selbst wenn im Kaufvertrag bereits alles geregelt ist.
Wie lange der Prozess dauert
Eine pauschale Zeitangabe wäre hier nicht ehrlich. Zwischen Notartermin und Grundbucheintragung vergehen üblicherweise mehrere Wochen, teilweise auch länger. Das liegt unter anderem an der Bearbeitungszeit beim Finanzamt für den Grunderwerbsteuerbescheid und an der Auslastung des zuständigen Grundbuchamts. Wer frühzeitig zahlt, sobald der Bescheid da ist, beschleunigt seinen Teil des Ablaufs, auf die Bearbeitungszeiten der Behörden selbst hat man als Käufer jedoch keinen direkten Einfluss.
Der komplette Ablauf im Überblick
- Notartermin: Käufer und Verkäufer unterschreiben den notariell beurkundeten Kaufvertrag.
- Meldung ans Finanzamt: Der Notar informiert selbstständig das zuständige Finanzamt über den Kauf.
- Grunderwerbsteuerbescheid: Das Finanzamt setzt die Steuer fest und schickt dem Käufer den Bescheid mit Zahlungsfrist.
- Zahlung: Der Käufer begleicht die Grunderwerbsteuer fristgerecht.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung: Nach vollständiger Zahlung stellt das Finanzamt die Bescheinigung aus.
- Grundbucheintragung: Erst mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung trägt das Grundbuchamt den neuen Eigentümer ein.
Häuserhelden begleitet Sie durch den gesamten Ablauf
Von der Vermarktung über den Notartermin bis zur Abwicklung der Unterlagen. Häuserhelden behält den Überblick, auch bei den Schritten, die über Behörden laufen.
Erstgespräch buchenDieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Häuserhelden ist Immobilienmakler, kein Steuerberater. Fragen zum eigenen Grunderwerbsteuerbescheid klären Sie am besten direkt mit dem zuständigen Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.