Ratgeber · Finanzamt

Finanzamt-Fristen für Immobilieneigentümer. Der Jahresüberblick.

Welche Fristen Eigentümer übers Jahr im Blick behalten sollten, von der Steuererklärung bis zur Aufbewahrung von Belegen. Ein kompakter Überblick, ohne erfundene Zahlen bei Punkten, die sich ändern können.

Eigentümer haben es nicht mit einer einzigen Frist zu tun, sondern mit mehreren, die über das Jahr verteilt und je nach Lebenslage unterschiedlich greifen. Hier die wichtigsten davon im Überblick, mit dem Hinweis, wo Sie den tagesaktuell gültigen Wert sicher nachschlagen.

Die Steuererklärung

Der reguläre Abgabetermin für die Einkommensteuererklärung liegt beim 31. Juli des Folgejahres. Wird die Steuererklärung über einen Steuerberater eingereicht, verlängert sich diese Frist deutlich. Eine genaue Zahl wollen wir hier bewusst nicht nennen, da sich solche Fristen ändern können. Wie lange die Frist aktuell mit Steuerberater tatsächlich läuft, erfahren Sie am zuverlässigsten direkt bei Ihrem Steuerberater.

Einspruchsfristen nicht verpassen

Gegen jeden Steuerbescheid gilt grundsätzlich eine Einspruchsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe. Das betrifft den Einkommensteuerbescheid genauso wie den Grundsteuerwertbescheid. Wie ein solcher Einspruch formal abläuft und bei welchen Anlässen er sich bei Immobilien besonders lohnt, erklären wir im Artikel Einspruch gegen den Steuerbescheid bei Immobilien.

Belege und Unterlagen für die Spekulationsfrist aufbewahren

Verkaufen Sie eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, ist der genaue Anschaffungszeitpunkt entscheidend dafür, ob die Spekulationssteuer anfällt. Welche Ausnahmen hier greifen und wie die Frist genau berechnet wird, lesen Sie im Artikel Spekulationssteuer bei Immobilien.

Für den Nachweis des Anschaffungszeitpunkts brauchen Sie den Kaufvertrag und die Belege zu den Kaufnebenkosten. Bewahren Sie diese Unterlagen lückenlos auf, auch wenn der Verkauf noch Jahre entfernt scheint. Gerade bei langjährigem Besitz wird oft erst beim Verkauf klar, wie wichtig der exakte Nachweis des Kaufdatums ist.

Aufbewahrungsfristen für Vermieter

Für Vermieter gelten darüber hinaus gesetzliche Aufbewahrungsfristen für steuerrelevante Unterlagen wie Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen und Rechnungen zu Erhaltungsaufwand. Eine pauschale Jahreszahl nennen wir hier bewusst nicht, da die konkrete Frist von der Art der Unterlage und der Einordnung im Einzelfall abhängt. Beachten Sie die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und erfragen Sie im Zweifel bei Ihrem Steuerberater, wie lange eine bestimmte Unterlage aufgehoben werden muss.

Der Jahresüberblick auf einen Blick

  1. Laufend: Belege zu Mieteinnahmen, Werbungskosten und Erhaltungsaufwand sammeln, siehe auch Anlage V ausfüllen.
  2. Bei Erhalt eines Bescheids: Bekanntgabedatum notieren, Bescheid prüfen, Einspruchsfrist von einem Monat im Blick behalten.
  3. Bis 31. Juli des Folgejahres: regulärer Abgabetermin der Steuererklärung, ohne Steuerberater.
  4. Mit Steuerberater: deutlich verlängerte Frist, aktuellen Termin direkt beim Steuerberater erfragen.
  5. Bei geplantem Verkauf: Anschaffungsdatum und Zehnjahresfrist für die Spekulationssteuer prüfen.
  6. Dauerhaft: gesetzliche Aufbewahrungsfristen für steuerrelevante Unterlagen einhalten.

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Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Häuserhelden ist Immobilienmakler, kein Steuerberater. Für verbindliche, tagesaktuelle Fristen wenden Sie sich an Ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater.

Mehr: Einspruch gegen den Steuerbescheid, Spekulationssteuer bei Immobilien, Anlage V ausfüllen, Ratgeber.

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