Der Immobilienkauf muss in Deutschland notariell beurkundet werden (Paragraf 311b BGB). Beim Notartermin verliest der Notar den Kaufvertrag, beide Parteien unterschreiben, und anschließend sichert eine Auflassungsvormerkung den Käufer ab. Den Notar wählt und bezahlt in der Regel der Käufer. Als Verkäufer erhalten Sie den Kaufpreis typischerweise 4 bis 8 Wochen nach dem Termin, sobald der Notar die Fälligkeitsvoraussetzungen geprüft hat. Häuserhelden begleitet den gesamten Termin und die Abwicklung im Düsseldorfer Umland und im Kreis Mettmann.
Warum ein Notar beim Immobilienverkauf Pflicht ist
Ohne Notar geht es nicht: Der Verkauf einer Immobilie ist in Deutschland nur wirksam, wenn der Kaufvertrag notariell beurkundet wird. Das schreibt Paragraf 311b BGB vor. Der Notar ist dabei zur Neutralität verpflichtet und vertritt keine der beiden Parteien. Er sorgt dafür, dass der Vertrag rechtssicher ist, klärt über die Folgen auf und stellt sicher, dass Käufer und Verkäufer gleichermaßen geschützt sind. Diese Beurkundungspflicht ist ein zentraler Sicherheitsbaustein des Immobilienkaufs.
Wer zahlt den Notar?
In der Regel wählt und bezahlt der Käufer den Notar. Die Kosten zählen zu den Kaufnebenkosten. Notar und Grundbuch zusammen liegen üblicherweise bei rund 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises. Der Verkäufer trägt nur einen klar abgegrenzten Teil, nämlich die Kosten für die Löschung eingetragener Grundschulden.
- Käufer: Notarkosten und Grundbuchkosten für Eigentumsumschreibung und Auflassungsvormerkung, zusammen rund 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises.
- Verkäufer: Kosten für die Löschung noch eingetragener Grundschulden im Grundbuch.
Die Gebühren sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und damit bei jedem Notar gleich. Verhandeln lässt sich am Honorar des Notars also nichts, ein Vergleich verschiedener Anbieter erübrigt sich. Für den Verkäufer ist das eine Entlastung, denn die Hauptlast der Beurkundungskosten liegt ohnehin beim Käufer.
Der Ablauf des Notartermins Schritt für Schritt
Vom ersten Vertragsentwurf bis zur Eigentumsumschreibung folgt der Notartermin einem festen Ablauf. Diese Schritt-für-Schritt-Übersicht zeigt, was in welcher Reihenfolge passiert:
- Kaufvertragsentwurf: Der Notar erstellt den Entwurf. Verbraucher sollten mindestens 14 Tage Zeit zur Prüfung haben.
- Beurkundungstermin: Der Notar verliest den Vertrag vollständig, beantwortet Fragen, und beide Parteien unterschreiben.
- Auflassungsvormerkung: Der Notar veranlasst die Eintragung der Vormerkung im Grundbuch, die den Käufer absichert.
- Fälligkeitsmitteilung: Der Notar prüft die Fälligkeitsvoraussetzungen und teilt dem Käufer mit, dass er zahlen kann.
- Kaufpreiszahlung: Der Käufer überweist den Kaufpreis, meist 4 bis 6 Wochen nach der Beurkundung.
- Übergabe und Umschreibung: Nach Zahlungseingang folgen Übergabe der Immobilie, Eigentumsumschreibung im Grundbuch und Löschung der Vormerkung.
Was ist eine Auflassungsvormerkung?
Die Auflassungsvormerkung ist ein Eintrag im Grundbuch, der den Käufer zwischen Beurkundung und endgültiger Eigentumsumschreibung absichert. Sie verhindert, dass die Immobilie in dieser Zwischenzeit ein zweites Mal verkauft oder zusätzlich belastet wird. Für den Verkäufer bedeutet das: Der Käufer zahlt erst, wenn diese Sicherheit eingetragen ist. Damit ist die Vormerkung ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Fälligkeit des Kaufpreises und im Interesse beider Seiten.
Die endgültige Umschreibung des Eigentums im Grundbuch erfolgt erst später, wenn der Kaufpreis geflossen ist und das Finanzamt die Grunderwerbsteuer des Käufers quittiert hat (die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung). Bis dahin überbrückt die Vormerkung die Zeit und stellt sicher, dass der Käufer seine Position nicht verliert. Für Sie als Verkäufer ist das ein eingespielter Standardvorgang, um den sich der Notar kümmert.
Wann wird der Kaufpreis fällig?
Der Kaufpreis wird nicht am Tag der Beurkundung fällig, sondern erst, wenn der Notar die Fälligkeitsvoraussetzungen geprüft hat und die Fälligkeitsmitteilung an den Käufer versendet. Zu diesen Voraussetzungen gehören insbesondere die eingetragene Auflassungsvormerkung und die gesicherte Löschung bestehender Grundschulden des Verkäufers. Erst danach überweist der Käufer, in der Regel 4 bis 6 Wochen nach der Beurkundung. Dieser Mechanismus schützt beide Seiten: Der Verkäufer gibt das Eigentum nicht ohne Sicherheit auf, der Käufer zahlt nicht ohne abgesicherte Position.
Wann bekommt der Verkäufer sein Geld?
Als Verkäufer erreicht Sie der Kaufpreis typischerweise 4 bis 8 Wochen nach dem Notartermin. Die Spanne ergibt sich aus den Schritten, die zwischen Beurkundung und Zahlung liegen: Eintragung der Auflassungsvormerkung, Prüfung der Fälligkeitsvoraussetzungen, Versand der Fälligkeitsmitteilung und die Überweisungsfrist des Käufers. Nach dem Zahlungseingang folgen die Übergabe der Immobilie und die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch, womit der Verkauf abgeschlossen ist.
Wie Häuserhelden den Notartermin begleitet
Ein Notartermin wirkt auf viele Eigentümer formell und einschüchternd. Häuserhelden sorgt dafür, dass Sie genau wissen, was passiert, und nimmt Ihnen die Organisation ab. Das beginnt bei der Abstimmung des Vertragsentwurfs und reicht über die Begleitung zum Beurkundungstermin bis zur Übergabe nach Zahlungseingang. So bleiben Sie als Verkäufer informiert, nicht beschäftigt. In Düsseldorf, Haan, Hilden, Solingen, Mettmann, Ratingen, Langenfeld und im gesamten Kreis Mettmann steht Häuserhelden Eigentümern durch die komplette Abwicklung bis zum Notar zur Seite.
Verkauf in Düsseldorf oder im Kreis Mettmann geplant?
Häuserhelden begleitet Sie bis zum Notartermin und über die Kaufpreiszahlung hinaus.
Kostenlose Erstberatung anfragenHäufige Fragen zum Notartermin
Wie läuft der Notartermin ab?
Beim Notartermin verliest der Notar den vollständigen Kaufvertrag, klärt Fragen beider Parteien und beide unterschreiben anschließend. Damit ist der Kauf nach Paragraf 311b BGB beurkundet. Danach veranlasst der Notar die Eintragung der Auflassungsvormerkung und prüft die Fälligkeitsvoraussetzungen.
Wer zahlt den Notar beim Immobilienverkauf?
In der Regel wählt und bezahlt der Käufer den Notar. Notar- und Grundbuchkosten zusammen liegen bei rund 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises und gehören zu den Kaufnebenkosten. Der Verkäufer trägt lediglich die Kosten für die Löschung eingetragener Grundschulden.
Wann wird der Kaufpreis fällig?
Der Kaufpreis wird fällig, sobald der Notar die Fälligkeitsvoraussetzungen geprüft hat und die Fälligkeitsmitteilung an den Käufer versendet. Dazu zählen vor allem die eingetragene Auflassungsvormerkung und die gesicherte Löschung bestehender Grundschulden. Die Zahlung erfolgt meist 4 bis 6 Wochen nach der Beurkundung.
Was ist eine Auflassungsvormerkung?
Die Auflassungsvormerkung ist ein Eintrag im Grundbuch, der den Käufer absichert. Sie verhindert, dass die Immobilie zwischen Beurkundung und endgültiger Eigentumsumschreibung an einen Dritten verkauft oder neu belastet wird. Sie wird kurz nach dem Notartermin eingetragen.
Wann bekomme ich als Verkäufer mein Geld?
Als Verkäufer erreicht Sie der Kaufpreis typischerweise 4 bis 8 Wochen nach dem Notartermin. In dieser Zeit werden die Auflassungsvormerkung eingetragen und die Fälligkeitsvoraussetzungen geprüft. Nach dem Zahlungseingang folgen die Übergabe der Immobilie und die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch.