Spekulationssteuer fällt beim Immobilienverkauf nur an, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen und ein Gewinn entsteht. Maßgeblich sind die Daten der notariellen Verträge. Steuerfrei ist der Verkauf immer dann, wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren ausschließlich selbst bewohnt wurde, und nach Ablauf der zehn Jahre ohnehin, unabhängig von der Nutzung. Geregelt ist das in Paragraf 23 Einkommensteuergesetz. Die verbindliche Beurteilung Ihres Falls gehört in die Hände eines Steuerberaters.
Wann die Spekulationssteuer überhaupt anfällt
Die Spekulationssteuer betrifft sogenannte private Veräußerungsgeschäfte und ist in Paragraf 23 Einkommensteuergesetz geregelt. Steuerpflichtig ist der Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie nur dann, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Wer länger als zehn Jahre Eigentümer war, verkauft steuerfrei, ganz gleich, ob das Haus selbst bewohnt oder vermietet war. Für viele Eigentümer in Haan, Hilden oder Solingen, die ihre Immobilie seit Langem besitzen, ist die Frage damit bereits beantwortet.
Die Zehn-Jahres-Frist: was zählt
Für den Beginn und das Ende der Frist sind nicht Übergabe oder Grundbucheintragung entscheidend, sondern die Daten der notariellen Verträge. Die Frist startet mit dem Beurkundungsdatum des Kaufvertrags, mit dem Sie die Immobilie erworben haben, und endet mit dem Beurkundungsdatum des Verkaufsvertrags. Wer kurz vor Ablauf der zehn Jahre steht, sollte den Verkaufstermin sorgfältig planen, denn wenige Wochen können über die Steuerpflicht entscheiden.
So vermeiden Sie die Steuer legal durch Eigennutzung
Auch innerhalb der zehn Jahre bleibt der Verkauf steuerfrei, wenn die Immobilie selbst genutzt wurde. Entscheidend ist die Eigennutzung im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Jahren.
- Eigennutzung: Wurde die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren ausschließlich selbst bewohnt, ist der Verkauf steuerfrei, auch innerhalb der zehn Jahre.
- Frist abgelaufen: Nach mehr als zehn Jahren Haltedauer ist der Verkauf steuerfrei, unabhängig von der Nutzung.
- Vermietet und innerhalb der Frist: Wurde die Immobilie vermietet und liegt der Erwerb unter zehn Jahre zurück, kann auf den Gewinn Spekulationssteuer entstehen.
Die Begriffe der Eigennutzung sind im Detail eng gefasst. Ob Ihr Fall die Voraussetzungen erfüllt, sollte ein Steuerberater verbindlich prüfen.
Wie hoch ist die Spekulationssteuer?
Besteuert wird nicht der Verkaufspreis, sondern der Gewinn. Dieser ergibt sich aus dem Verkaufspreis abzüglich der Anschaffungskosten und der Veräußerungskosten, etwa für Makler oder Notar, soweit sie der Verkäufer trägt. Auf diesen Gewinn wird Ihr persönlicher Einkommensteuersatz angewendet. Einen festen Prozentsatz gibt es daher nicht. Je höher Ihr übriges Einkommen, desto höher fällt die Steuer auf den Gewinn aus. Genau deshalb lohnt sich vor dem Verkauf eine Berechnung durch den Steuerberater.
Geerbte Immobilien und die Drei-Objekt-Grenze
Bei geerbten Immobilien zählt für die Zehn-Jahres-Frist der Anschaffungszeitpunkt des Erblassers, nicht der Zeitpunkt des Erbfalls. Hatte die verstorbene Person die Immobilie länger als zehn Jahre, ist der Verkauf in der Regel steuerfrei. Ein weiterer Punkt betrifft Eigentümer mit mehreren Objekten: Werden innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte verkauft, droht die Einstufung als gewerblicher Grundstückshandel, die sogenannte Drei-Objekt-Grenze. Dann gelten andere steuerliche Regeln. Auch hier ist eine Beratung durch den Steuerberater der richtige Weg.
Wie Häuserhelden Sie beim Verkaufszeitpunkt unterstützt
Häuserhelden berät nicht steuerlich, sorgt aber dafür, dass der Verkaufszeitpunkt zu Ihrer Situation passt. Steht die Zehn-Jahres-Frist kurz vor dem Ablauf oder ist die Eigennutzung relevant, plant Häuserhelden die Vermarktung so, dass der Notartermin zum richtigen Moment stattfindet. Gemeinsam mit Ihrem Steuerberater entsteht so ein klarer Fahrplan. Häuserhelden übernimmt die vollständige Abwicklung von der Bewertung bis zum Notar und begleitet Eigentümer in Düsseldorf und im Kreis Mettmann, sodass Sie informiert werden und nicht unter Zeitdruck geraten.
Verkauf in Düsseldorf oder im Kreis Mettmann geplant?
Häuserhelden bewertet kostenlos und plant den Verkaufszeitpunkt passend zu Ihrer Situation.
Kostenlose Erstberatung anfragenHäufige Fragen zur Spekulationssteuer
Wann muss ich Spekulationssteuer zahlen?
Spekulationssteuer fällt nur an, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf der Immobilie weniger als zehn Jahre liegen und beim Verkauf ein Gewinn entsteht. Maßgeblich sind jeweils die Daten der notariellen Verträge für Kauf und Verkauf. Geregelt ist das in Paragraf 23 Einkommensteuergesetz.
Wie vermeide ich die Spekulationssteuer legal?
Der Verkauf ist immer steuerfrei, wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich selbst bewohnt wurde, auch innerhalb der zehn Jahre. Außerdem ist der Verkauf nach Ablauf der Zehn-Jahres-Frist steuerfrei, unabhängig von der Nutzung.
Ab wann beginnt die Zehn-Jahres-Frist?
Die Frist beginnt mit dem Datum des notariellen Kaufvertrags, mit dem die Immobilie angeschafft wurde, und endet mit dem Datum des notariellen Verkaufsvertrags. Maßgeblich sind also nicht Übergabe oder Eintragung, sondern die Beurkundungstermine.
Wie hoch ist die Spekulationssteuer?
Besteuert wird der Gewinn, also der Verkaufspreis abzüglich der Anschaffungskosten und der Veräußerungskosten. Auf diesen Gewinn wird der persönliche Einkommensteuersatz angewendet. Einen festen Steuersatz gibt es daher nicht, er richtet sich nach dem individuellen Einkommen.
Gilt die Frist auch bei geerbten Immobilien?
Ja. Bei geerbten Immobilien zählt für die Zehn-Jahres-Frist der Anschaffungszeitpunkt des Erblassers, nicht der Zeitpunkt des Erbfalls. Hatte die verstorbene Person die Immobilie länger als zehn Jahre, ist der Verkauf in der Regel steuerfrei.