Beim Kauf einer Bestandsimmobilie denken viele Käufer zuerst an den Kaufpreis und die Finanzierung des Objekts selbst. Übersehen wird dabei oft, dass sich anstehende energetische Sanierungsmaßnahmen über Förderprogramme der KfW mitfinanzieren lassen. Dieser Artikel ordnet ein, worum es dabei grundsätzlich geht, ohne konkrete Fördersummen zu nennen, die sich regelmäßig ändern.
Förderung für energetische Sanierung nach dem Kauf
Die KfW bietet Förderkredite und Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden an, etwa für den Tausch der Heizung, die Dämmung der Gebäudehülle oder den Austausch von Fenstern. Diese Förderung richtet sich nicht an den Kauf der Immobilie selbst, sondern an die bauliche Verbesserung danach. Wer eine ältere, renovierungsbedürftige Immobilie kauft und ohnehin plant zu sanieren, kann diese Förderwege prüfen.
Welche konkreten Programme, Kreditbeträge oder Zuschusshöhen aktuell gelten, ändert sich regelmäßig. Wir nennen hier bewusst keine konkreten Zahlen oder Programmnummern, da diese schnell veraltet sein können. Verlässliche und aktuelle Informationen gibt es ausschließlich auf der offiziellen Seite der KfW.
Der Unterschied zur Neubau-Förderung
Die KfW unterscheidet grundsätzlich zwischen Förderung für Neubauten und Förderung für Bestandsgebäude. Die Neubau-Förderung zielt auf bestimmte Effizienzhaus-Standards ab, die beim Bau eines neuen Gebäudes erreicht werden. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel zur Neubau-Förderung und dem QNG-Siegel.
Die Bestandsförderung dagegen setzt an der vorhandenen Gebäudesubstanz an. Es geht nicht darum, ein neues Gebäude zu errichten, sondern ein bestehendes energetisch zu verbessern. Die Voraussetzungen, die geförderten Maßnahmen und die Antragswege unterscheiden sich entsprechend von der Neubau-Förderung.
Warum sich das für Käufer älterer Immobilien lohnen kann
Wer eine renovierungsbedürftige Bestandsimmobilie kauft, steht ohnehin oft vor der Frage, wie viel in energetische Maßnahmen investiert werden soll. Eine geförderte Sanierung kann diese Investition erleichtern und senkt langfristig die laufenden Nebenkosten, etwa durch einen geringeren Energieverbrauch nach dem Heizungstausch oder der Dämmung. Ob sich eine Förderung im konkreten Fall lohnt, hängt vom Zustand der Immobilie, den geplanten Maßnahmen und den aktuell gültigen Förderbedingungen ab.
Wichtig: Förderung vor Maßnahmenbeginn beantragen
Ein häufiger Fehler: Käufer beginnen mit der Sanierung, etwa weil es zeitlich drängt oder ein Handwerker schon einen Termin hat, und stellen erst danach einen Förderantrag. KfW-Förderungen müssen in der Regel aber vor Beginn der Baumaßnahme beantragt und bewilligt sein, nicht nachträglich. Wer diesen Schritt verpasst, riskiert, den Förderanspruch komplett zu verlieren. Planen Sie den Förderantrag deshalb von Anfang an in den Zeitplan ein, idealerweise schon vor der Beauftragung eines Energieberaters oder Handwerksbetriebs.
So gehen Sie es an
- Zustand der Immobilie prüfen: welche energetischen Maßnahmen sind sinnvoll oder nötig?
- Aktuelle Förderprogramme recherchieren: direkt auf der KfW-Website, da sich Konditionen ändern.
- Energieberater einbeziehen: oft Voraussetzung für die Antragstellung.
- Antrag vor Baubeginn stellen: erst bewilligen lassen, dann beauftragen.
- Maßnahme umsetzen: nach Bewilligung mit der Sanierung starten.
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Unverbindlich beraten lassenHäufige Fragen zur KfW-Förderung bei Bestandsimmobilien
Gibt es Förderung für den Kauf selbst?
In der Regel nicht direkt. Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen am Gebäude, nicht der Kaufpreis. Aktuelle Programme finden Sie auf der KfW-Website.
Was unterscheidet Neubau- und Bestandsförderung?
Neubau-Förderung zielt auf Effizienzhaus-Standards bei neu errichteten Gebäuden, Bestandsförderung auf Sanierungsmaßnahmen an vorhandener Substanz.
Muss ich die Förderung vor Baubeginn beantragen?
Ja, in der Regel muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt sein. Eine nachträgliche Beantragung führt häufig zum Verlust des Förderanspruchs.