Kosten · Lesezeit ca. 7 Min · von Daniel Kircher

Maklerprovision beim Hausverkauf: Wer zahlt wie viel?

Wer die Provision in NRW trägt, wie hoch sie ausfällt und wann sie fällig wird, für Eigentümer in Düsseldorf und im Kreis Mettmann.

Beim Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung an einen Verbraucher teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision in der Regel je zur Hälfte. Seit dem 23. Dezember 2020 gilt: Wird der Makler für beide Seiten tätig, was der Normalfall ist, muss die Provision gleich verteilt werden. Üblich sind in NRW rund 7,14 Prozent inklusive Umsatzsteuer insgesamt, also etwa 3,57 Prozent je Partei. Häuserhelden arbeitet mit einer Erfolgsprovision, die nur bei erfolgreichem Verkauf fällig wird, kombiniert mit einem Vertrag, der monatlich kündbar ist.

Wer zahlt die Provision: seit 2020 wird geteilt

Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher wird die Maklerprovision seit Ende 2020 zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Grundlage ist das Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen, das am 23. Dezember 2020 in Kraft getreten ist. Es soll verhindern, dass eine Partei die gesamten Kosten allein trägt, obwohl beide vom Makler profitieren. Für Eigentümer in Düsseldorf, Haan, Hilden oder Mettmann bedeutet das eine klare und faire Verteilung.

Wie hoch ist die Maklerprovision in NRW?

In Nordrhein-Westfalen sind insgesamt rund 7,14 Prozent inklusive Umsatzsteuer üblich. Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Teilung entfallen davon etwa 3,57 Prozent auf den Verkäufer und ebenso viel auf den Käufer. Diese Sätze sind kein fester gesetzlicher Wert, sondern haben sich am Markt eingespielt. Die Provision bleibt grundsätzlich Verhandlungssache. Entscheidend ist am Ende nicht allein der Prozentsatz, sondern der erzielte Verkaufspreis, denn ein höherer Preis kann die Provision für den Verkäufer mehr als ausgleichen.

Wann wird die Provision fällig?

Die Maklerprovision wird erst fällig, wenn durch die Tätigkeit des Maklers ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist. Maßgeblich ist also die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags, nicht die Beauftragung des Maklers oder die ersten Besichtigungen. Kommt kein Verkauf zustande, entsteht bei einer Erfolgsprovision auch keine Forderung. Damit trägt der Makler das wirtschaftliche Risiko der Vermarktung mit, und der Eigentümer geht nicht in Vorleistung.

Für welche Objekte gilt die Teilung?

Die gesetzliche Teilungspflicht gilt ausschließlich beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher. Bei anderen Objektarten ist die Provision frei verhandelbar, und die Teilung muss nicht eingehalten werden.

In der Praxis lohnt sich daher ein genauer Blick auf die Objektart, bevor man von einer geteilten Provision ausgeht. Häuserhelden klärt diese Einordnung im Erstgespräch verständlich.

Bestellerprinzip beim Verkauf: ein häufiger Irrtum

Viele Eigentümer verwechseln die Provisionsteilung beim Verkauf mit dem Bestellerprinzip. Das Bestellerprinzip, nach dem zahlt wer bestellt, gilt seit 2015 ausschließlich bei der Vermietung von Wohnungen. Beim Verkauf greift es nicht. Wer eine Wohnung in Solingen oder Langenfeld vermietet, trägt als Vermieter in der Regel die Provision selbst. Wer hingegen ein Haus verkauft, fällt unter die Teilungsregel von 2020. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sie über Hunderte oder Tausende Euro entscheiden kann.

Was die Erfolgsprovision von Häuserhelden bedeutet

Häuserhelden arbeitet mit einer Erfolgsprovision: Die Provision wird nur dann fällig, wenn der Verkauf tatsächlich gelingt und der Kaufvertrag beim Notar geschlossen wird. Gibt es keinen Verkauf, entstehen keine Maklerkosten. Dazu kommt ein Vertrag, der monatlich kündbar ist. Damit verkaufen Eigentümer ohne langfristige Bindung und ohne Vorkasse. Häuserhelden übernimmt die vollständige Abwicklung von der Bewertung bis zum Notartermin und tritt in Verhandlungen als Filter auf, sodass Eigentümer informiert werden, statt mit jeder Anfrage selbst beschäftigt zu sein.

Verkauf in Düsseldorf oder im Kreis Mettmann geplant?

Häuserhelden bewertet kostenlos und berechnet eine Provision nur bei erfolgreichem Verkauf.

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Häufige Fragen zur Maklerprovision

Wer zahlt die Maklerprovision beim Hausverkauf?

Beim Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung an einen Verbraucher wird die Provision in der Regel geteilt. Ist der Makler für beide Seiten tätig, was der Normalfall ist, teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision je zur Hälfte. Hat nur eine Partei den Makler beauftragt, zahlt diese mindestens die Hälfte und darf höchstens die Hälfte an die andere Seite weitergeben.

Wie hoch ist die Maklerprovision in NRW?

In Nordrhein-Westfalen sind insgesamt rund 7,14 Prozent inklusive Umsatzsteuer üblich. Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Teilung entfallen davon etwa 3,57 Prozent auf den Verkäufer und 3,57 Prozent auf den Käufer. Die Provision ist Verhandlungssache und nicht gesetzlich festgelegt.

Wann wird die Maklerprovision fällig?

Die Provision wird erst fällig, wenn der Kaufvertrag durch die Tätigkeit des Maklers wirksam zustande gekommen ist, also nach der notariellen Beurkundung. Bei einer Erfolgsprovision entstehen ohne erfolgreichen Verkauf keine Maklerkosten.

Gilt das Bestellerprinzip beim Hausverkauf?

Nein. Das Bestellerprinzip, nach dem zahlt wer bestellt, gilt seit 2015 nur bei der Vermietung von Wohnungen, nicht beim Verkauf. Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher gilt seit dem 23. Dezember 2020 die gesetzlich vorgeschriebene Teilung der Provision.

Was ist eine Erfolgsprovision?

Eine Erfolgsprovision wird nur dann fällig, wenn der Verkauf tatsächlich gelingt und ein Kaufvertrag beim Notar geschlossen wird. Kommt kein Verkauf zustande, entstehen keine Maklerkosten. Häuserhelden arbeitet nach diesem Prinzip und kombiniert es mit einem Vertrag, der monatlich kündbar ist.

Quellen & weiterführend: BGB § 656a-d (Maklervertrag, Verteilung der Maklerkosten), Bundesregierung: Verteilung der Maklerkosten.

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