Kosten · Lesezeit ca. 7 Min · von Daniel Kircher

Was kostet ein Hausverkauf? Die Kosten für Verkäufer im Überblick

Welche Posten der Verkäufer wirklich trägt, von Energieausweis bis Steuer, für Eigentümer in Düsseldorf und im Kreis Mettmann.

Als Verkäufer tragen Sie beim Hausverkauf vor allem den Energieausweis, die Löschung eingetragener Grundschulden, eventuell eine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kreditablösung, die Beschaffung der Unterlagen, die anteilige Maklerprovision und unter Umständen Spekulationssteuer. Die Notarkosten für den Kaufvertrag und die Grunderwerbsteuer von 6,5 Prozent in NRW zahlt dagegen in der Regel der Käufer. Häuserhelden rechnet erfolgsbasiert ab und bündelt die Unterlagenbeschaffung, sodass Sie den Überblick behalten.

Diese Kosten trägt der Verkäufer im Überblick

Anders als oft angenommen, fallen für den Verkäufer beim Hausverkauf mehrere kleinere und einige größere Posten an. Die meisten davon sind überschaubar und lassen sich im Voraus einschätzen. Für Eigentümer in Hilden, Ratingen oder Wuppertal gilt: Je besser die Kosten geplant sind, desto klarer fällt am Ende die Rechnung aus.

Der Energieausweis ist Pflicht

Beim Verkauf eines Hauses müssen Sie spätestens zur Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorlegen. Die Kosten liegen je nach Art zwischen rund 50 und 500 Euro. Ein einfacher Verbrauchsausweis ist günstiger, ein ausführlicher Bedarfsausweis kostet mehr, weil dafür die Gebäudedaten genauer erfasst werden. Welcher Ausweis zulässig ist, hängt vom Baujahr und der Art des Gebäudes ab. Häuserhelden klärt das und organisiert die Beschaffung mit.

Löschung der Grundschuld und Notarkosten

Ist im Grundbuch noch eine Grundschuld der Bank eingetragen, muss diese beim Verkauf in der Regel gelöscht werden. Dafür fallen Notar- und Grundbuchgebühren an, grob etwa 0,2 Prozent der eingetragenen Grundschuld. Wichtig ist die Unterscheidung: Die Notarkosten für den Kaufvertrag selbst trägt üblicherweise der Käufer. Der Verkäufer zahlt nur die Gebühren, die für die Löschung seiner eigenen Belastungen entstehen. Die Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt und damit bundesweit einheitlich.

Vorfälligkeitsentschädigung bei laufendem Kredit

Wer sein Haus verkauft, obwohl der Immobilienkredit noch läuft, muss diesen vorzeitig ablösen. Dafür kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Sie gleicht den Zinsgewinn aus, der der Bank durch die vorzeitige Rückzahlung entgeht. Die Höhe hängt von der Restschuld, der verbleibenden Zinsbindung und dem vereinbarten Zinssatz ab und kann je nach Vertrag spürbar ausfallen. Es lohnt sich, frühzeitig bei der Bank nachzufragen, um diesen Posten in die Verkaufsplanung einzubeziehen.

Wer zahlt Grunderwerbsteuer und Spekulationssteuer?

Die Grunderwerbsteuer beträgt in Nordrhein-Westfalen 6,5 Prozent des Kaufpreises und wird in der Regel vom Käufer getragen. Für den Verkäufer ist sie also kein Kostenpunkt. Relevant kann für den Verkäufer dagegen die Spekulationssteuer sein. Sie fällt auf den Gewinn an, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Wurde die Immobilie durchgehend selbst bewohnt oder ist die Frist abgelaufen, bleibt der Verkauf in der Regel steuerfrei. Die verbindliche Beurteilung des Einzelfalls gehört in die Hände eines Steuerberaters.

Wie Häuserhelden die Kosten planbar macht

Häuserhelden rechnet erfolgsbasiert ab, die Provision wird also nur bei erfolgreichem Verkauf fällig. Dazu bündelt Häuserhelden die Unterlagenbeschaffung, von der Flurkarte über den Grundbuchauszug bis zur Wohnflächenberechnung, sodass Sie sich nicht um jeden Beleg einzeln kümmern müssen. So entsteht früh ein klares Bild der zu erwartenden Kosten, und Sie werden informiert, statt mit Behördengängen beschäftigt zu sein. Häuserhelden begleitet Eigentümer in Düsseldorf und im Kreis Mettmann bis zum Notartermin.

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Häufige Fragen zu den Kosten beim Hausverkauf

Welche Kosten zahlt der Verkäufer beim Hausverkauf?

Der Verkäufer trägt typischerweise den Energieausweis, die Löschung eingetragener Grundschulden über Notar und Grundbuch, eventuell eine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kreditablösung, die Beschaffung von Unterlagen wie Grundbuchauszug und Flurkarte, die anteilige Maklerprovision sowie unter Umständen Spekulationssteuer.

Was kostet der Notar beim Hausverkauf und wer zahlt ihn?

Die Notarkosten für den Kaufvertrag trägt in der Regel der Käufer. Der Verkäufer zahlt nur die Notar- und Grundbuchgebühren, die für die Löschung seiner eingetragenen Grundschulden anfallen. Diese liegen grob bei etwa 0,2 Prozent der eingetragenen Grundschuld.

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann die Bank verlangen, wenn ein Immobilienkredit vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindung abgelöst wird, etwa weil das Haus verkauft wird. Sie gleicht den entgangenen Zinsgewinn der Bank aus. Die Höhe hängt von Restschuld, Restlaufzeit und Zinssatz ab.

Zahlt der Verkäufer die Grunderwerbsteuer?

Nein. Die Grunderwerbsteuer, in Nordrhein-Westfalen 6,5 Prozent des Kaufpreises, trägt in der Regel der Käufer. Für den Verkäufer kann stattdessen eine Spekulationssteuer auf den Gewinn anfallen, wenn er innerhalb der Zehn-Jahres-Frist verkauft.

Quellen & weiterführend: Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), BORIS NRW (Bodenrichtwerte).

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