Verkauf & Verrentung · Lesezeit ca. 9 Min · von Daniel Kircher

Teilverkauf der Immobilie: wie das Modell wirklich funktioniert

Einmalzahlung, Nutzungsentgelt, Instandhaltungspflicht und die Bedingungen beim späteren Gesamtverkauf: Ein genauer Blick auf den Teilverkauf für Eigentümer in Düsseldorf, Haan, Hilden, Mettmann und dem Kreis Mettmann.

Beim Teilverkauf verkaufen Sie nicht die ganze Immobilie, sondern nur einen Miteigentumsanteil, meist bis zu 50 Prozent, an einen darauf spezialisierten Anbieter. Dafür erhalten Sie eine Einmalzahlung und bleiben neben dem Anbieter als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen. Sie wohnen weiter im Haus, zahlen für den verkauften Anteil aber ein laufendes Nutzungsentgelt. Das Modell klingt auf den ersten Blick einfach, hat in der Praxis aber mehrere Stellschrauben, die über viele Jahre Bestand haben und deshalb vor der Unterschrift genau geprüft werden sollten. Dieser Beitrag geht tiefer als der kurze Überblick im Artikel Haus verkaufen und wohnen bleiben und erklärt den Ablauf, das Nutzungsentgelt, die Instandhaltungspflicht und die Bedingungen beim späteren Gesamtverkauf im Detail.

Der Ablauf im Detail: was beim Teilverkauf wirklich passiert

Am Anfang steht die Bewertung Ihrer Immobilie, denn der Wert des verkauften Anteils bestimmt sowohl die Höhe der Einmalzahlung als auch das spätere Nutzungsentgelt. Anschließend verkaufen Sie einen Miteigentumsanteil, üblicherweise zwischen 10 und 50 Prozent, an den Anbieter. Dieser Anteil wird notariell beurkundet und als Miteigentum im Grundbuch eingetragen, sodass Sie und der Anbieter anschließend gemeinsam als Eigentümer stehen, ähnlich wie bei einer Erbengemeinschaft. Sie selbst bleiben im Haus wohnen und behalten die Verfügungsgewalt über die alltägliche Nutzung. Im Gegenzug für den verkauften Anteil fließt Ihnen die Einmalzahlung zu, die Sie frei verwenden können, etwa für die eigene Altersvorsorge, eine Renovierung oder um Angehörige vorzeitig zu unterstützen. Wichtig zu verstehen: Der Teilverkauf ist kein Darlehen und keine Rente, sondern ein echter, grundbuchlich vollzogener Miteigentumsverkauf, mit allen Rechten und Pflichten, die daraus für beide Seiten entstehen.

Das Nutzungsentgelt: die laufende Belastung richtig einschätzen

Für den Anteil, der dem Anbieter gehört, zahlen Sie ein Nutzungsentgelt, vergleichbar mit einer Miete für den Teil, der Ihnen nicht mehr gehört. Üblich ist, dass dieses Entgelt als Prozentsatz des Werts des verkauften Anteils pro Jahr berechnet und monatlich fällig wird. Entscheidend ist, dass dieser Satz marktüblich steigen kann, etwa bei einer vertraglich vereinbarten Anpassung oder bei einer Neubewertung der Immobilie. Genau hier liegt der Punkt, der in der eigenen Kalkulation oft unterschätzt wird: Das Nutzungsentgelt ist keine einmalige Größe, sondern eine laufende Belastung über viele Jahre, die zusätzlich zu den gewohnten Kosten für Ihr Zuhause anfällt. Wer die Einmalzahlung gegen diese laufende Zahlung aufrechnet, sollte deshalb nicht nur das erste Jahr betrachten, sondern eine realistische Laufzeit von zehn, zwanzig oder mehr Jahren durchrechnen und mit anderen Wegen der Kapitalbeschaffung vergleichen.

Die Instandhaltungspflicht: ein oft unterschätzter Punkt

Ein zentraler, in der Werbung für den Teilverkauf selten betonter Punkt ist die Instandhaltungspflicht. Obwohl Sie nach dem Teilverkauf nur noch einen Teil der Immobilie besitzen, bleibt die Pflicht zur Instandhaltung in aller Regel vollständig bei Ihnen als Verkäufer. Reparaturen am Dach, eine neue Heizung, der Erhalt der Fassade oder die laufende Pflege des Gebäudes gehen also komplett zu Ihren Lasten, obwohl der Anbieter einen Teil der Immobilie besitzt und an diesen Kosten normalerweise nicht beteiligt wird. Das bedeutet in der Praxis: Sie tragen das volle Instandhaltungsrisiko für ein Haus, von dem Ihnen nur noch ein Teil gehört. Wer größere Reparaturen absehen kann, etwa ein älteres Dach oder eine in die Jahre gekommene Heizung, sollte diese Kosten vor dem Teilverkauf realistisch einplanen und in die eigene Rechnung mit aufnehmen.

Der spätere Gesamtverkauf: Mitsprache- und Andienungsrecht

Spätestens wenn die Immobilie irgendwann komplett verkauft werden soll, etwa weil Sie selbst ausziehen oder im Erbfall, zeigt sich, wie eng der Anbieter eingebunden bleibt. Viele Verträge räumen dem Anbieter ein Mitspracherecht beim Verkaufsprozess ein, manche sogar ein Andienungsrecht, das dem Anbieter unter bestimmten Bedingungen erlaubt, den Verkauf zu einem von ihm bestimmten Zeitpunkt oder zu bestimmten Konditionen durchzusetzen. Die genauen Regelungen unterscheiden sich stark zwischen den Anbietern, etwa bei der Frage, wer den Verkaufspreis bestimmt, wer den Käufer aussucht oder was passiert, wenn sich Verkäufer und Anbieter nicht einig werden. Genau diese Klauseln gehören vor der Unterschrift genau geprüft, denn sie entscheiden darüber, wie frei Sie und Ihre Erben später wirklich über die Immobilie verfügen können.

Durchführungsentgelt: die Gebühr, die zusätzlich anfällt

Neben dem laufenden Nutzungsentgelt verlangen die meisten Anbieter beim Einstieg ein einmaliges Durchführungsentgelt oder eine Bearbeitungsgebühr, die von der Einmalzahlung abgezogen wird. Diese Gebühr deckt die Bewertung, die notarielle Abwicklung und die Einrichtung des Modells ab und schmälert den Betrag, der Ihnen tatsächlich ausgezahlt wird. In Summe heißt das: Vom genannten Prozentsatz des Immobilienwerts, der als Einmalzahlung angepriesen wird, bleibt nach Abzug des Durchführungsentgelts weniger übrig, als die erste Zahl vermuten lässt. Ein genauer Blick auf alle Positionen, nicht nur auf die beworbene Einmalzahlung, gehört deshalb zu jedem seriösen Vergleich zwischen Anbietern dazu.

Für wen der Teilverkauf passt und wann andere Modelle günstiger sind

Der Teilverkauf kann passen, wenn Sie Eigentümer bleiben wollen, weiter an einer möglichen Wertsteigerung Ihres verbleibenden Anteils teilhaben möchten und nur einen Teil des gebundenen Kapitals lösen müssen, ohne die Immobilie komplett abzugeben. Wer dagegen vor allem eine hohe, einmalige Summe braucht und keinen Bezug mehr zur langfristigen Entwicklung der Immobilie hat, fährt mit einem klassischen Gesamtverkauf des Objekts, kombiniert mit einem Umzug oder einer anderen Wohnlösung, in der Gesamtrechnung oft günstiger. Wer dagegen dauerhaft im Haus bleiben möchte und ein verlässliches monatliches Einkommen statt einer Einmalzahlung bevorzugt, sollte die Leibrente prüfen, bei der Rente und Wohnrecht fest vereinbart werden. Mehr zu beiden Alternativen und zur Einordnung, welcher Weg zu welcher Lebenssituation passt, im Beitrag Leibrente für die eigene Immobilie sowie im Beitrag Nießbrauch und Wohnrecht im Vergleich.

Worauf Sie vor der Unterschrift achten sollten

Die Verbraucherzentrale warnt ausdrücklich davor, nur auf die Höhe der Einmalzahlung zu schauen, und weist darauf hin, dass sich über die gesamte Laufzeit durch Nutzungsentgelt, Durchführungsentgelt und die eigene Instandhaltungspflicht hohe Gesamtkosten summieren können. Ein sorgfältiger Vergleich mehrerer Anbieter und eine unabhängige Beratung sind deshalb aus Verbraucherschutzsicht Pflicht, nicht Kür.

Wie Häuserhelden Sie beim Teilverkauf begleitet

Häuserhelden bewertet Ihre Immobilie zuerst neutral, denn ohne einen belastbaren Wert lässt sich kein Angebot für einen Teilverkauf einordnen. Anschließend erklärt Häuserhelden das Modell verständlich, rechnet mit Ihnen gemeinsam die laufenden Kosten über die Zeit durch und ordnet ein, ob ein Teilverkauf, ein klassischer Gesamtverkauf oder eine Leibrente besser zu Ihrer Situation passt. Häuserhelden ersetzt dabei keine Rechts- oder Steuerberatung, sorgt aber dafür, dass Sie informiert in solche Gespräche gehen. Mit Erfahrung in Düsseldorf, Haan, Hilden, Solingen, Mettmann, Ratingen, Langenfeld und dem übrigen Kreis Mettmann begleitet Häuserhelden Sie ruhig und transparent, ganz im Sinne von „Sie werden informiert, nicht beschäftigt“.

Teilverkauf prüfen lassen, bevor Sie unterschreiben?

Häuserhelden bewertet neutral, rechnet die laufenden Kosten durch und ordnet die Alternativen ein.

Kostenlose Erstberatung anfragen

Häufige Fragen zum Teilverkauf der Immobilie

Wie funktioniert ein Teilverkauf der Immobilie genau?

Sie verkaufen einen Miteigentumsanteil an Ihrer Immobilie, meist bis zu 50 Prozent, an einen spezialisierten Anbieter und erhalten dafür eine Einmalzahlung. Sie bleiben neben dem Anbieter im Grundbuch als Miteigentümer eingetragen und wohnen weiter im Haus. Für den verkauften Anteil zahlen Sie ein laufendes Nutzungsentgelt, die Instandhaltung bleibt in der Regel vollständig Ihre Aufgabe.

Wie wird das Nutzungsentgelt beim Teilverkauf berechnet?

Das Nutzungsentgelt wird meist als jährlicher Prozentsatz des Werts des verkauften Anteils berechnet und monatlich fällig. Die genaue Höhe und die Regeln für eine mögliche Anpassung unterscheiden sich stark zwischen den Anbietern und können marktüblich steigen. Diese laufende Belastung sollte in der eigenen Kalkulation nicht unterschätzt werden, da sie über viele Jahre läuft.

Wer trägt die Instandhaltungskosten nach einem Teilverkauf?

In der Regel bleibt die vollständige Instandhaltungspflicht beim Verkäufer, obwohl er nach dem Teilverkauf nur noch einen Teil der Immobilie besitzt. Reparaturen, Modernisierung und laufender Unterhalt werden also allein von demjenigen getragen, der weiter dort wohnt, während der Anbieter an keinen laufenden Kosten beteiligt ist. Dieser Punkt wird vor der Unterschrift häufig unterschätzt.

Was passiert beim Teilverkauf, wenn ich die Immobilie später komplett verkaufen will?

Beim späteren Gesamtverkauf hat der Anbieter meist ein Mitspracherecht beim Verkaufsprozess oder sogar ein Andienungsrecht, das ihm unter bestimmten Bedingungen erlaubt, den Verkauf zu bestimmen. Die genauen Konditionen unterscheiden sich stark zwischen den Anbietern und sollten vor der Unterschrift genau geprüft werden, damit Sie später nicht von ungünstigen Vorgaben überrascht werden.

Quellen & weiterführend: Verbraucherzentrale (Immobilienverrentung).

Bereit für den nächsten Schritt?

Ein Anruf genügt. Häuserhelden übernimmt den Rest.

Erstgespräch buchen 📞 +49 176 41700624