Sie können Ihr Haus verkaufen und trotzdem wohnen bleiben. Dafür gibt es drei Modelle der Immobilienverrentung: die Leibrente (Verkauf gegen eine lebenslange monatliche Rente plus eingetragenes Wohnrecht oder Nießbrauch), den Teilverkauf (Verkauf eines Anteils gegen Einmalzahlung, Sie zahlen ein Nutzungsentgelt und bleiben wohnen) und die Umkehrhypothek (ein durch die Immobilie besicherter Kredit, der erst später getilgt wird). Diese Modelle können teuer sein, weshalb die Verbraucherzentrale zu einem sorgfältigen Vergleich und unabhängiger Beratung rät. Häuserhelden bewertet die Immobilie im Raum Düsseldorf und im Kreis Mettmann neutral, erklärt die Optionen verständlich und vermittelt bei Bedarf passende Partner.
Kann ich mein Haus verkaufen und wohnen bleiben?
Ja. Wer im Alter Kapital aus der Immobilie lösen, aber im vertrauten Zuhause wohnen bleiben möchte, muss nicht ausziehen. Mehrere Modelle der Immobilienverrentung machen genau das möglich. Sie eint, dass Sie Liquidität erhalten und gleichzeitig ein im Grundbuch abgesichertes Wohnrecht oder einen Nießbrauch behalten. Das ist gerade für Eigentümer ab etwa 65 interessant, deren Vermögen vor allem in den eigenen vier Wänden steckt. Welches Modell zu Ihnen passt, hängt stark von Ihrer Lebenssituation, Ihren finanziellen Zielen und der Frage ab, ob Sie Erben berücksichtigen möchten. Häuserhelden hilft Ihnen, hier sortiert und ohne Zeitdruck zu entscheiden.
Die Leibrente: Verkauf gegen lebenslange Rente
Bei der Leibrente verkaufen Sie die Immobilie und erhalten im Gegenzug eine lebenslange monatliche Rente. Zusätzlich wird zu Ihren Gunsten ein Wohnrecht oder ein Nießbrauch im Grundbuch eingetragen, sodass Sie wohnen bleiben. Die Höhe der Rente richtet sich unter anderem nach dem Wert der Immobilie, Ihrem Alter und dem Wert des Wohnrechts. Die Leibrente kann passen, wenn Sie ein verlässliches monatliches Einkommen wünschen und keine größere Einmalzahlung benötigen. Wichtig ist die Absicherung der Rentenzahlung und Ihres Wohnrechts, damit Sie auch dann geschützt sind, wenn der Käufer wechselt.
Der Teilverkauf: nur einen Anteil verkaufen
Beim Teilverkauf verkaufen Sie nur einen Anteil Ihrer Immobilie, meist bis zu 50 Prozent, und erhalten dafür eine Einmalzahlung. Sie bleiben Miteigentümer und wohnen weiter im Haus, zahlen aber auf den verkauften Teil ein Nutzungsentgelt, ähnlich einer Miete für den Anteil, der Ihnen nicht mehr gehört. Der Teilverkauf kann reizvoll wirken, weil Sie Eigentümer bleiben und an einer Wertsteigerung Ihres Anteils teilhaben. Sie sollten aber genau auf die laufenden Kosten, das Nutzungsentgelt und die Bedingungen für einen späteren Gesamtverkauf achten, denn in der Summe kann dieses Modell teuer werden.
Die Umkehrhypothek: Kredit auf die eigene Immobilie
Die Umkehrhypothek ist kein Verkauf, sondern ein Kredit, der durch die Immobilie besichert ist und erst später getilgt wird, häufig aus dem Verkaufserlös nach dem Auszug oder im Erbfall. Sie bleiben Eigentümer und wohnen weiter. Im Gegenzug wächst die Kreditschuld über die Zeit, weil Zinsen anfallen, ohne dass Sie laufend tilgen. Die Umkehrhypothek kann eine Option sein, wenn Sie Eigentümer bleiben und zusätzliche Liquidität erhalten möchten. Auch hier gilt: Die Konditionen unterscheiden sich stark, und ein genauer Vergleich lohnt sich.
Nießbrauch oder Wohnrecht: der wichtige Unterschied
Ein zentraler Punkt bei der Verrentung ist die Frage, welches Nutzungsrecht Sie behalten. Der Unterschied ist größer, als viele denken, und entscheidet darüber, was Sie mit der Immobilie noch dürfen.
- Nießbrauch: Ein umfassendes Nutzungsrecht. Sie dürfen die Immobilie selbst bewohnen und sie auch vermieten, etwa wenn Sie später in eine andere Wohnform wechseln.
- Wohnrecht: Erlaubt nur die Eigennutzung. Sie dürfen selbst wohnen bleiben, aber die Immobilie nicht vermieten.
- Absicherung: Beide Rechte werden zu Ihren Gunsten im Grundbuch eingetragen und schützen Sie damit auch gegenüber einem späteren Eigentümer.
Die rechtliche Grundlage des Wohnrechts finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch. Welches Recht für Sie sinnvoll ist, sollten Sie mit einem Notar und einem unabhängigen Berater klären.
Für wen sich die Verrentung lohnt und worauf Sie achten sollten
Die Verrentung passt nicht für jeden. Sie kann sinnvoll sein, wenn Sie keine Erben berücksichtigen müssen oder dringend liquide sein möchten und im Haus wohnen bleiben wollen. Wer das Vermögen dagegen an Kinder weitergeben will, fährt mit einem klassischen Verkauf oder anderen Lösungen oft besser, weil die Verrentungsmodelle einen Teil des Werts für das Wohnrecht und die Anbietermarge binden. Die Verbraucherzentrale rät ausdrücklich zu einem sorgfältigen Vergleich und unabhängiger Beratung, weil die Modelle teuer sein können und sich die Konditionen stark unterscheiden.
- Wohnrecht absichern: Achten Sie auf die Eintragung im Grundbuch, damit Ihr Recht auch bei einem Eigentümerwechsel bestehen bleibt.
- Kosten prüfen: Nutzungsentgelte, Zinsen und laufende Kosten summieren sich, vergleichen Sie mehrere Angebote.
- Erben bedenken: Klären Sie früh, was am Ende für Ihre Erben übrig bleibt.
- Unabhängig beraten lassen: Ziehen Sie Notar und unabhängige Berater hinzu, bevor Sie unterschreiben.
Wie Häuserhelden Sie bei der Entscheidung begleitet
Die Verrentung ist eine weitreichende Entscheidung, die gut vorbereitet sein will. Häuserhelden bewertet Ihre Immobilie zuerst neutral, denn ohne einen belastbaren Wert lässt sich kein Angebot einordnen. Anschließend erklärt Häuserhelden die Modelle verständlich, ordnet Vor- und Nachteile für Ihre Situation ein und vermittelt bei Bedarf passende Partner für die Verrentung. Häuserhelden ersetzt dabei keine Rechts- oder Steuerberatung, sondern sorgt dafür, dass Sie informiert in solche Gespräche gehen. Mit Erfahrung in Düsseldorf, Haan, Hilden, Solingen, Mettmann, Ratingen, Langenfeld und dem übrigen Kreis Mettmann begleitet Häuserhelden Sie ruhig und transparent, ganz im Sinne von „Sie werden informiert, nicht beschäftigt“.
Im Alter Kapital lösen und wohnen bleiben?
Häuserhelden bewertet neutral, erklärt die Modelle und vermittelt passende Partner.
Kostenlose Erstberatung anfragenHäufige Fragen zur Immobilienverrentung
Kann ich mein Haus verkaufen und trotzdem wohnen bleiben?
Ja. Dafür gibt es mehrere Modelle der Immobilienverrentung: die Leibrente, den Teilverkauf und die Umkehrhypothek. Bei allen lösen Sie Kapital aus der Immobilie und bleiben dank eines im Grundbuch abgesicherten Wohnrechts oder Nießbrauchs wohnen. Welches Modell passt, hängt von Ihrer Situation ab und sollte unabhängig beraten werden.
Was ist der Unterschied zwischen Leibrente und Teilverkauf?
Bei der Leibrente verkaufen Sie die Immobilie gegen eine lebenslange monatliche Rente plus ein eingetragenes Wohnrecht oder Nießbrauch. Beim Teilverkauf verkaufen Sie nur einen Anteil, meist bis 50 Prozent, erhalten dafür eine Einmalzahlung und zahlen auf den verkauften Teil ein Nutzungsentgelt, während Sie wohnen bleiben.
Was ist der Unterschied zwischen Nießbrauch und Wohnrecht?
Der Nießbrauch ist ein umfassendes Nutzungsrecht: Sie dürfen die Immobilie selbst bewohnen und sie auch vermieten. Das Wohnrecht erlaubt nur die eigene Nutzung, nicht die Vermietung. Beide Rechte werden zur Absicherung im Grundbuch eingetragen.
Für wen lohnt sich die Verrentung?
Die Verrentung kann für Eigentümer ab etwa 65 passen, die im Alter Kapital aus der Immobilie lösen, aber wohnen bleiben möchten. Besonders dann, wenn keine Erben berücksichtigt werden müssen oder dringend Liquidität gebraucht wird. Da die Modelle teuer sein können, ist ein sorgfältiger Vergleich und unabhängige Beratung wichtig.
Worauf sollte ich bei der Immobilienverrentung achten?
Die Verbraucherzentrale rät zu einem sorgfältigen Vergleich und unabhängiger Beratung, weil die Modelle teuer sein können und sich Konditionen stark unterscheiden. Achten Sie auf die Absicherung Ihres Wohnrechts oder Nießbrauchs im Grundbuch, auf laufende Kosten und Nutzungsentgelte sowie auf die langfristigen Folgen für Sie und mögliche Erben.