Beim Rückmietverkauf verkaufen Sie Ihr Haus ganz normal und vereinbaren mit dem Käufer zusätzlich ein zeitlich befristetes Mietverhältnis. Sie bleiben nach der Beurkundung für eine überschaubare Übergangszeit als Mieter in Ihrem bisherigen Zuhause, bis Ihre nächste Immobilie bezugsfertig ist oder ein neuer Umzugstermin feststeht. Der Verkaufserlös fließt Ihnen damit sofort zu, ohne dass Sie am Tag der Beurkundung schon ausziehen müssen. Häuserhelden verhandelt diese Klausel bereits beim Verkaufsgespräch mit, statt das Thema erst nach der Unterschrift zu klären.
Was ein Rückmietverkauf genau ist
Ein Rückmietverkauf besteht aus zwei Teilen, die zusammen in einem Vertragswerk geregelt werden: dem eigentlichen Kaufvertrag und einer zusätzlichen Mietvereinbarung zwischen Ihnen als bisherigem Eigentümer und dem Käufer als neuem Vermieter. Sie verkaufen die Immobilie zum vereinbarten Kaufpreis, bleiben aber für eine klar befristete Zeit als Mieter darin wohnen. Rechtlich handelt es sich dabei um keine Besonderheit, sondern um eine normale vertragliche Zusatzvereinbarung, wie sie bei Verkäufen mit Übergangsbedarf regelmäßig vorkommt. Nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit ziehen Sie aus, der Käufer nutzt die Immobilie dann selbst oder vermietet sie weiter.
Für wen der Rückmietverkauf die passende Lösung ist
Der Rückmietverkauf löst ein ganz konkretes Problem: Sie brauchen den Verkaufserlös, um Ihre nächste Immobilie zu kaufen oder die Finanzierung dafür zu stemmen, aber der Zeitpunkt für Ihren eigenen Auszug steht noch nicht fest. Typische Situationen, in denen sich das in der Praxis zeigt:
- Anschlusskauf ohne festen Termin: Der Verkaufserlös wird für die nächste Immobilie benötigt, der Einzugstermin dort steht aber noch nicht fest, etwa weil ein Neubau noch nicht fertig ist oder die passende Immobilie noch gesucht wird.
- Scheidung: Das gemeinsame Haus soll verkauft und das gebundene Kapital aufgeteilt werden, während beide Seiten Zeit für die eigene Neuorientierung brauchen.
- Erbfall: Eine Erbengemeinschaft verkauft die geerbte Immobilie, einzelne Erben wohnen aber noch darin und brauchen Zeit, bis die eigene Wohnsituation geklärt ist.
- Beruflich bedingter Umzug: Der neue Job steht fest, der genaue Starttermin oder die passende Wohnung am neuen Ort aber noch nicht.
In all diesen Fällen trennt der Rückmietverkauf zwei Entscheidungen, die sonst aneinander hängen: den Verkauf selbst und den eigenen Auszugstermin.
Wie die vertragliche Umsetzung funktioniert
Entscheidend ist, dass die Rückmietklausel direkt im notariellen Kaufvertrag mitverhandelt wird, nicht nachträglich als separate Absprache. So ist sie von Anfang an rechtlich eingebunden und für beide Seiten verbindlich. Folgende Punkte werden dabei festgelegt:
- Dauer der Rückmiete: ein fester Zeitraum von einigen Wochen bis wenigen Monaten, abgestimmt auf den tatsächlichen Umzugsbedarf.
- Marktübliche Miete: Sie zahlen für die Dauer der Rückmiete eine Miete, die sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientiert.
- Übergabetermin: ein klar definierter Tag, an dem Sie die Immobilie räumen und an den Käufer übergeben.
- Kaution und Nebenkosten: wie bei jedem Mietverhältnis üblich geregelt.
Wichtig ist die Abgrenzung zur Immobilienverrentung: Beim Rückmietverkauf geht es um eine befristete Übergangszeit bis zum eigenen Auszug, nicht um dauerhaftes Wohnenbleiben. Wer im Alter dauerhaft in der eigenen Immobilie wohnen bleiben und trotzdem Kapital daraus lösen möchte, findet die passenden Modelle wie Leibrente, Teilverkauf und Nießbrauch im Artikel Haus verkaufen und wohnen bleiben.
Vorteile und Nachteile ehrlich abgewogen
Der Rückmietverkauf löst den Zeitdruck zwischen Verkauf und Auszug, bringt aber auch eine Einschränkung mit sich, die Sie vorher kennen sollten.
- Vorteil: Zeitdruck raus. Der Verkauf kann sofort stattfinden, der Verkaufserlös steht zur Verfügung, ohne dass Sie am Beurkundungstag bereits eine neue Immobilie bezugsfertig haben müssen.
- Vorteil: planbarer Übergang. Sie wissen von Anfang an, bis wann Sie wohnen bleiben können, und können Ihren Umzug in Ruhe organisieren.
- Nachteil: kleinerer Käuferkreis. Nicht jeder Käufer akzeptiert eine Rückmietklausel. Wer selbst sofort einziehen möchte, kommt für diese Lösung meist nicht in Frage. Dadurch bleiben vor allem Kapitalanleger oder Käufer mit eigenem späteren Einzugstermin als Zielgruppe übrig, was den Pool an möglichen Käufern gegenüber einem Verkauf ohne Rückmietklausel verkleinert.
Diese Einschränkung lässt sich gut auffangen, wenn das Thema früh in der Vermarktung mitgedacht wird: Je früher im Verkaufsprozess klar ist, dass eine Rückmietklausel gewünscht ist, desto gezielter lässt sich innerhalb der passenden Käufergruppe vermarkten.
Wie Häuserhelden den Rückmietverkauf für Sie organisiert
Häuserhelden klärt den Wunsch nach einer Rückmietklausel bereits beim Verkaufsgespräch mit potenziellen Käufern, nicht erst nach der Beurkundung. Dafür wird im Erstgespräch mit Ihnen festgelegt, wie lange die Übergangszeit voraussichtlich dauern soll, und diese Information fließt direkt in die Käuferansprache ein. So sehen Interessenten von Anfang an, dass eine befristete Rückmiete Teil des Angebots ist, und es kommt nicht erst nach der Besichtigung zu Überraschungen. Häuserhelden prüft außerdem, welche der eingehenden Angebote tatsächlich zu Käufern passen, die offen für eine Rückmietklausel sind, und verhandelt die Konditionen der Rückmiete direkt mit in den Kaufvertrag hinein. Mit Erfahrung in Düsseldorf, Haan, Hilden, Solingen, Mettmann, Ratingen, Langenfeld und dem übrigen Kreis Mettmann sorgt Häuserhelden dafür, dass Sie Ihren Verkauf und Ihren eigenen Zeitplan unter einen Hut bekommen.
Verkauf jetzt, Auszug zu Ihrem Zeitpunkt?
Häuserhelden verhandelt die Rückmietklausel direkt im Verkaufsgespräch mit.
Kostenlose Erstberatung anfragenHäufige Fragen zum Rückmietverkauf
Ich will mein Haus verkaufen, aber noch drin wohnen bleiben. Geht das?
Ja, für eine Übergangszeit über einen Rückmietverkauf. Sie verkaufen Ihr Haus normal und vereinbaren im Kaufvertrag zusätzlich ein zeitlich befristetes Mietverhältnis mit dem Käufer. So bleiben Sie nach der Beurkundung für einige Wochen oder Monate als Mieter in Ihrem bisherigen Zuhause, bis Ihr neuer Umzugstermin feststeht. Für dauerhaftes Wohnenbleiben im Alter gibt es dagegen die Immobilienverrentung mit Leibrente, Teilverkauf oder Nießbrauch.
Was ist ein Rückmietverkauf?
Beim Rückmietverkauf verkaufen Sie Ihre Immobilie ganz normal an einen Käufer und mieten sie unmittelbar nach der Beurkundung vom neuen Eigentümer zurück. Die Rückmietklausel wird direkt im notariellen Kaufvertrag mitverhandelt. Sie zahlen für die Dauer der Rückmiete eine marktübliche Miete und ziehen am Ende der vereinbarten Frist aus.
Wie lange kann man beim Rückmietverkauf wohnen bleiben?
Üblich sind einige Wochen bis wenige Monate, abgestimmt auf den tatsächlichen Umzugsbedarf. Der Rückmietverkauf ist eine Übergangslösung und kein dauerhaftes Wohnrecht. Für dauerhaftes Wohnenbleiben im Alter ist die Immobilienverrentung mit Leibrente der passende Weg, nicht der Rückmietverkauf.
Akzeptiert jeder Käufer eine Rückmietklausel?
Nein. Käufer, die selbst sofort einziehen möchten, kommen für einen Rückmietverkauf meist nicht in Frage. Infrage kommen vor allem Kapitalanleger oder Käufer mit eigenem späteren Einzugstermin. Dadurch ist der Käuferkreis kleiner als bei einem Verkauf ohne Rückmietklausel. Häuserhelden spricht das Thema deshalb schon im Verkaufsgespräch mit potenziellen Käufern an, statt es erst nach der Beurkundung zu klären.